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Auswirkungen der Rechnungszins-Senkung ab 2012
30.11. 2011 - Der Rechnungszins für Neuverträge ab 2012 wird laut Gesetz von 2,25% auf 1,75% Prozent gesenkt.
Dies bedeutet für jeden Neuabschluß in 2012 steigende Beiträge oder sinkende Leistungen:
Rentenverträge werden somit zwischen 5% und 15% Prozent teurer, BU-Renten zur Absicherung der Arbeitskraft um ca. 5% - 10% Prozent. Informieren Sie sich daher noch jetzt welchen Vorteil Sie bei einem Abschluß in 2011 haben.
Jeder Vierte besteht die Sachkundeprüfung nicht
12.8.2011 – Das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. berichtet in seinem Geschäftsbericht 2010 über das Abschneiden der Teilnehmer in der Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler. Demnach haben 2010 nicht einmal 74 Prozent die Versicherungsfachleute-Prüfung bestanden.
Viele Versicherungsvermittler müssen heute noch nicht zur Sachkundeprüfung. Vermittler, die für einen Versicherer oder eine Bank tätig sind, können sich über ihr Institut als „Versicherungsvermittler ohne Erlaubnis“ in das öffentliche Vermittlerregister bei der IHK eintragen lassen, ohne sich einer Prüfung ihrer Sachkunde bei der IHK stellen zu müssen.
Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) Michael H. Heinz hat diese Praxis auf dem Verbandstag in Dresden (VersicherungsJournal 30.05.2011) scharf kritisiert. Es ginge nicht an, dass von rund 260.000 registrierten Versicherungsvermittlern fast 180.000 Einfirmenvertreter weder eine Ausbildung nachweisen noch eine Sachkundeprüfung bei einer IHK ablegen müssten.
Hoher Vertriebsdruck in Banken
16.8.2011 – Knapp die Hälfte der von der European Business School (EBS) befragten Kundenberater in Banken und Sparkassen geben an, dass sie Vertriebsziele haben, die nicht oder nur schwer zu erreichen sind. Rund ein Drittel sieht regelmäßig eine Kollision zwischen Vertriebs- und Kundeninteresse als gegeben an. Bei Versicherungsprodukten werden ganz überwiegend Produkte nur eines Verbundpartners angeboten.
Das PFI Private Finance Institute der Privatuniversität EBS hat in einer aktuellen Studie ein heißes Eisen angepackt. Theoretisch gibt es zwar eine umfangreiche Rechtsprechung zur anleger- und anlagegerechten Beratung sowie gesetzliche Vorgaben wie beispielsweise die Wohlverhaltens-Regeln nach den §§ 31 f. WpHG.
Andererseits hagelt seit der Finanzkrise die Kritik auf die Banken und ihre Kundenberater herab. Verschiedene Tests belegen wiederholt, dass die Kreditinstitute aus der Vertrauenskrise immer noch keine ausreichenden Konsequenzen gezogen haben. Auch zwischenzeitliche neue Vorgaben wie die Einführung eines Beratungsprotokolls nach dem Vorbild der Versicherungsbranche haben bislang erkennbar nichts geändert (VersicherungsJournal 21.7.2010).
Vertriebsvorgaben machen zu schaffen
Vertriebsvorgaben spielen anscheinend in Banken und Sparkassen auch sonst eine kritische Rolle. 13 Prozent der Befragten halten die Vertriebsvorgaben für unrealistisch, 32 Prozent für schwer zu erreichen. 48 Prozent bescheinigen ihrem Arbeitgeber anspruchsvolle, aber erreichbare und sieben Prozent gut oder sehr gut zu erreichende Vorgaben.
39 Prozent geben demzufolge auch an, sich durch Vertriebsvorgaben belastet zu sehen. 41 Prozent meinen, sie kämen mit den Vorgaben zurecht, 19 Prozent kommen gut oder sehr gut zurecht.
In fünf Prozent der Fälle kollidieren die Vertriebsvorgaben „fast immer“ mit dem im Anlagegespräch geäußerten Kundeninteresse, in weiteren 34 Prozent „häufig“. 48 Prozent sehen eine solche Kollision „eher selten“ und 14 Prozent „gar nicht“.
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